Alpine Background

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Dienstleistungen

Stand: 23. Juni 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Legal GenieChamp und unseren Mandanten.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter

Legal GenieChamp
Rechtsanwaltskanzlei für Alpine Traditionen
Maximilianstraße 35
82467 Garmisch-Partenkirchen
Deutschland

Vertreten durch: Dr. Maria Schneider (Partnerin)
Telefon: +49 8821 3567890
E-Mail: [email protected]
Website: https://legal-geniechamp.com

Rechtsanwaltskammer: München
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die Legal GenieChamp erbringt, einschließlich:

  • Rechtsberatung und -vertretung
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Prozessvertretung vor Gerichten und Behörden
  • Seminare und Schulungen
  • Sonstige anwaltliche Tätigkeiten

1.3 Vertragsschluss

Ein Anwaltsverhältnis kommt durch ausdrückliche oder stillschweigende Mandatserteilung zustande. Die Mandatserteilung kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

2. Leistungen und Pflichten

2.1 Leistungsumfang

Legal GenieChamp erbringt Rechtsdienstleistungen nach den Regeln der anwaltlichen Berufsordnung und den gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung.

2.2 Sorgfaltspflicht

Legal GenieChamp verpflichtet sich zur gewissenhaften und sachgemäßen Erledigung der übertragenen Aufgaben nach den Grundsätzen anwaltlicher Berufspflichten. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

2.3 Spezialisierung

Legal GenieChamp ist spezialisiert auf:

  • Gemeinderecht in alpinen Regionen
  • Umwelt- und Naturschutzrecht
  • Tourismusrecht
  • Skirecht und Seilbahnrecht
  • Recht der Wintertraditionen und Veranstaltungen
  • Lebensmittelrecht für regionale Spezialitäten
  • Marken- und Urheberrecht für traditionelle Produkte
  • Baurecht in Bergregionen

2.4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet:

  • Alle relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen
  • Erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen
  • Bei Terminen rechtzeitig zu erscheinen
  • Weisungen und Empfehlungen zu befolgen oder abweichende Entscheidungen ausdrücklich mitzuteilen

3. Vergütung und Kostenerstattung

3.1 Vergütungsgrundlage

Die Vergütung richtet sich nach:

  • Dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Individuellen Honorarvereinbarungen
  • Bei Erfolgsabhängigkeit nach § 4a RVG
  • Zeithonorar bei entsprechender Vereinbarung

3.2 Kostenvoranschlag

Auf Wunsch wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Bei erheblichen Abweichungen wird der Mandant unverzüglich informiert.

3.3 Auslagen und Fremdkosten

Neben der Vergütung werden erstattet:

  • Gerichts- und Behördenkosten
  • Kosten für Gutachter und Sachverständige
  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Porto- und Telekommunikationskosten
  • Kopier- und Dokumentationskosten
  • Sonstige im Interesse des Mandanten entstandene Auslagen

3.4 Vorschüsse

Legal GenieChamp kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die voraussichtlichen Auslagen verlangen. Bei Nichtzahlung kann die Bearbeitung eingestellt werden.

3.5 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4. Termine und Fristen

4.1 Terminswahrnehmung

Legal GenieChamp verpflichtet sich zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Terminen und Einhaltung von Fristen. Bei Verhinderung wird für angemessene Vertretung gesorgt.

4.2 Terminabsagen

Terminabsagen durch den Mandanten müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen können Ausfallhonorare berechnet werden.

4.3 Dringende Fälle

Für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten steht eine Notfall-Hotline zur Verfügung. Für diese Leistungen wird ein Zuschlag von 50% auf das normale Honorar berechnet.

5. Haftung und Versicherung

5.1 Haftungsumfang

Legal GenieChamp haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

5.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall.

5.3 Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen Legal GenieChamp verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in zehn Jahren ab der schadensbegründenden Handlung.

5.4 Versicherungsschutz

Legal GenieChamp verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG mit einer Deckungssumme von 2.500.000 Euro je Versicherungsfall.

6. Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1 Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Legal GenieChamp unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

6.2 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

6.3 Aufbewahrung von Unterlagen

Mandantenunterlagen werden nach Beendigung des Mandats mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Danach können sie vernichtet werden, sofern keine längere Aufbewahrungspflicht besteht.

7. Interessenskonflikte

7.1 Kollisionsprüfung

Vor Mandatsübernahme wird geprüft, ob Interessenskonflikte bestehen. Bei Konflikten wird das Mandat abgelehnt oder mit Einverständnis aller Beteiligten unter besonderen Vorkehrungen übernommen.

7.2 Nachträgliche Konflikte

Entstehen nachträglich Interessenskonflikte, wird der Mandant unverzüglich informiert. Gegebenenfalls muss das Mandat niedergelegt werden.

8. Beendigung des Mandatsverhältnisses

8.1 Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8.2 Kündigung durch Legal GenieChamp

Legal GenieChamp kann das Mandatsverhältnis kündigen, wenn:

  • Wichtige Gründe vorliegen
  • Der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt
  • Honorare trotz Mahnung nicht gezahlt werden
  • Das Vertrauensverhältnis gestört ist
  • Interessenskonflikte entstehen

8.3 Herausgabe von Unterlagen

Nach Beendigung des Mandats werden die Originalunterlagen des Mandanten herausgegeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht wegen rückständiger Honorare.

9. Kommunikation und elektronischer Rechtsverkehr

9.1 Kommunikationswege

Die Kommunikation erfolgt per:

  • Persönlichem Gespräch
  • Telefon
  • E-Mail
  • Brief/Fax
  • Videokonferenz
  • Besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA)

9.2 E-Mail-Kommunikation

E-Mails werden regelmäßig, jedoch nicht ständig abgerufen. Für eilige Angelegenheiten ist telefonischer Kontakt erforderlich. Legal GenieChamp haftet nicht für die Sicherheit unverschlüsselter E-Mails.

9.3 Elektronischer Rechtsverkehr

Legal GenieChamp nimmt am besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) teil und kann elektronische Dokumente versenden und empfangen.

10. Fortbildung und Qualitätssicherung

10.1 Fortbildungsverpflichtung

Legal GenieChamp erfüllt die gesetzlichen Fortbildungspflichten und bildet sich kontinuierlich in den Spezialisierungsgebieten weiter.

10.2 Qualitätsmanagement

Zur Qualitätssicherung werden regelmäßige interne Fallbesprechungen durchgeführt und externe Supervisionen in Anspruch genommen.

11. Grenzüberschreitende Mandate

11.1 Internationale Zusammenarbeit

Bei grenzüberschreitenden Mandaten arbeitet Legal GenieChamp mit qualifizierten Partnerkanzleien in anderen Ländern zusammen.

11.2 Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Bei internationalen Sachverhalten wird das jeweils anwendbare Recht ermittelt und angewendet.

12. Streitbeilegung

12.1 Schlichtung

Bei Streitigkeiten über Honorarforderungen kann die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltskammer München angerufen werden.

12.2 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Garmisch-Partenkirchen, soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13. Änderungen und Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

13.3 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Mandatsvertrags bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

14. Besondere Hinweise

14.1 Rechtsdienstleistungsgesetz

Legal GenieChamp ist als Rechtsanwaltskanzlei zur Rechtsberatung und Rechtsbesorgung in allen Rechtsbereichen befugt.

14.2 Außergerichtliche Streitbeilegung

Legal GenieChamp nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

14.3 Mediationshinweis

Als Alternative zu einem Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Mediation. Legal GenieChamp vermittelt gerne qualifizierte Mediatoren.

Wichtiger Hinweis

Diese AGB wurden mit größter Sorgfalt erstellt und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Fragen zu diesen Bedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stand: 23. Juni 2025
Nächste planmäßige Überprüfung: Juni 2026